B1103/99•Verfassungsgerichtshof B1103/99
B1103/99Tribunal Constitucional26 de fev. de 2001
Auslegung eines Bescheides, Behördenzuständigkeit, Bescheid Begründung, EU-Recht, Rechtsschutz, Vergabewesen
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetztlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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