B354/98•Verfassungsgerichtshof B354/98
B354/98Tribunal Constitucional26 de fev. de 2001
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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