B1893/99•Verfassungsgerichtshof B1893/99
B1893/99Tribunal Constitucional27 de fev. de 2001
Versammlungsrecht
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ÖS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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