B2492/97•Verfassungsgerichtshof B2492/97
B2492/97Tribunal Constitucional27 de fev. de 2001
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Stadt Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 19.800,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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