WI-14/99•Verfassungsgerichtshof WI-14/99
WI-14/99Tribunal Constitucional2 de mar. de 2001
Arbeiterkammern, EU-Recht Vorabentscheidung, Wahlen, Wahlrecht passives, berufliche Vertretungen, Ausländer
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß
Art234 EG die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Frage 1:
Ist Art10 Abs1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 in der Weise auszulegen, dass die Bestimmung einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, die türkische Arbeitnehmer von der Wählbarkeit in die Vollversammlung einer Arbeiterkammer ausschließt?
Frage 2:
Bei Bejahung der ersten Frage: Ist Art10 Abs1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 (im Folgenden: ARB) unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht?
II. Das Wahlanfechtungsverfahren wird nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die ihm vorgelegten Fragen fortgesetzt werden.
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