B158/00•Verfassungsgerichtshof B158/00
B158/00Tribunal Constitucional6 de mar. de 2001
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Fremdenrecht, Polizei, Sicherheitspolizei, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit örtliche, Mißhandlung, Folter, Recht auf Leben, Erbrecht
Die beschwerdeführende Verlassenschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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