WI-10/00•Verfassungsgerichtshof WI-10/00
WI-10/00Tribunal Constitucional15 de mar. de 2001
VfGH / Kosten, Wahlen, Ermittlungsverfahren, Wahlanfechtung administrative, Wahlergebnis
I. Der Wahlanfechtung wird stattgegeben.
Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Mühlen am 19.3.2000 wird beginnend mit der Beschlussfassung der Landeswahlbehörde vom 8.5.2000 über die administrativen Wahlanfechtungen aufgehoben.
II. Kosten werden nicht zugesprochen.
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