B1657/00•Verfassungsgerichtshof B1657/00
B1657/00Tribunal Constitucional11 de jun. de 2001
Vergabewesen
Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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