B1541/00•Verfassungsgerichtshof B1541/00
B1541/00Tribunal Constitucional11 de jun. de 2001
Asylrecht, Auslegung verfassungskonforme, Behördenzuständigkeit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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