B1698/99•Verfassungsgerichtshof B1698/99
B1698/99Tribunal Constitucional12 de jun. de 2001
EU-Recht Richtlinie, Vergabewesen
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.