Verfassungsgerichtshof B1766/00

B1766/00Tribunal Constitucional12 de jun. de 2001

Abrir fonte

Regest

Behördenzuständigkeit, EU-Recht Richtlinie, EU-Recht, Rechtsschutz, Vergabewesen, VfGH / Kosten

Texto completo

Verfassungsgerichtshof B1766/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2001

Spruch

I. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die Spruchpunkte 1. und 3. des angefochtenen Bescheides in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

II. Hingegen ist die beschwerdeführende Gesellschaft durch Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.

III. Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 19.667,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.