B1680/00•Verfassungsgerichtshof B1680/00
B1680/00Tribunal Constitucional12 de jun. de 2001
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Selbstbewirtschaftung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag der Beschwerdeführer auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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