B917/00•Verfassungsgerichtshof B917/00
B917/00Tribunal Constitucional12 de jun. de 2001
Dienstrecht, Kollegialbehörde, Unabhängiger Verwaltungssenat
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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