B2380/00 ua•Verfassungsgerichtshof B2380/00 ua
B2380/00 uaTribunal Constitucional13 de jun. de 2001
Kollegialbehörde, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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