B864/98•Verfassungsgerichtshof B864/98
B864/98Tribunal Constitucional19 de jun. de 2001
Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten, VfGH / Prüfungsmaßstab
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 27.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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