B817/00 - B7/01•Verfassungsgerichtshof B817/00 - B7/01
B817/00 - B7/01Tribunal Constitucional20 de jun. de 2001
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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