B12/99•Verfassungsgerichtshof B12/99
B12/99Tribunal Constitucional27 de jun. de 2001
VfGH / Anlaßfall
1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
2. Der Bescheid wird aufgehoben.
3. Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.