B242/01•Verfassungsgerichtshof B242/01
B242/01Tribunal Constitucional27 de jun. de 2001
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
1. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
2. Der Bescheid wird aufgehoben.
3. Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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