B676/00•Verfassungsgerichtshof B676/00
B676/00Tribunal Constitucional27 de jun. de 2001
Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Ermittlungsverfahren
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Beschwerdevertreterin die mit ATS 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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