B1304/98•Verfassungsgerichtshof B1304/98
B1304/98Tribunal Constitucional28 de jun. de 2001
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Sachentscheidung Wirkung
I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 32.200,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.