B1220/00•Verfassungsgerichtshof B1220/00
B1220/00Tribunal Constitucional29 de jun. de 2001
Auslegung verfassungskonforme, Bescheid Trennbarkeit, Grundverkehrsrecht, Verwaltungsabgaben
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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