B753/00•Verfassungsgerichtshof B753/00
B753/00Tribunal Constitucional24 de set. de 2001
VfGH / Anlaßfall
1. Das Beschwerdeverfahren wird insoweit eingestellt, als die Beschwerde von J.F., H.F., G.H., M.P. und der LMGmbH erhoben wurde.
2. Die (übrigen) Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 38.950,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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