B752/99•Verfassungsgerichtshof B752/99
B752/99Tribunal Constitucional25 de set. de 2001
Vergabewesen, VfGH / Legitimation
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist schuldig, der beteiligten Partei S AG zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 27.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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