B2213/00•Verfassungsgerichtshof B2213/00
B2213/00Tribunal Constitucional25 de set. de 2001
Bergrecht, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Übergangsbestimmung, Rückwirkung
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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