B1499/00•Verfassungsgerichtshof B1499/00
B1499/00Tribunal Constitucional25 de set. de 2001
Kompetenz Bund - Länder Polizeirecht, Kompetenz Bund - Länder Veranstaltungspolizei, Polizei, Sicherheitspolizei, Veranstaltungswesen
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 17.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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