B113/00•Verfassungsgerichtshof B113/00
B113/00Tribunal Constitucional25 de set. de 2001
Rechtsanwälte Disziplinarrecht, Parteiengehör, Zivilprozeß
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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