B1166/00•Verfassungsgerichtshof B1166/00
B1166/00Tribunal Constitucional27 de set. de 2001
Erwerbsausübungsfreiheit, Gewerberecht, Güterbeförderung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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