B2226/98•Verfassungsgerichtshof B2226/98
B2226/98Tribunal Constitucional28 de set. de 2001
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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