B1659/99•Verfassungsgerichtshof B1659/99
B1659/99Tribunal Constitucional2 de out. de 2001
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit
S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.