B2344/00•Verfassungsgerichtshof B2344/00
B2344/00Tribunal Constitucional9 de out. de 2001
Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Auslegung verfassungskonforme, Übergangsbestimmung, Refoulement-Verbot, Rechtskraft
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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