B901/01 ua•Verfassungsgerichtshof B901/01 ua
B901/01 uaTribunal Constitucional26 de nov. de 2001
Asylrecht, Auslegung verfassungskonforme, Behördenzuständigkeit
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zhd. ihres Rechtsvertreters die mit jeweils 27.000 S (1.962,17 €) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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