B1521/00•Verfassungsgerichtshof B1521/00
B1521/00Tribunal Constitucional26 de nov. de 2001
Vergabewesen, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung
Der Beschwerdeführer (als Masseverwalter) ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist verpflichtet, dem beschwerdeführenden Masseverwalter zu seinen Handen die mit S 29.500,-- (€ 2143,85) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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