B1514/00•Verfassungsgerichtshof B1514/00
B1514/00Tribunal Constitucional26 de nov. de 2001
Vergabewesen, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung
Der beschwerdeführende Gemeindeverband ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist verpflichtet, dem beschwerdeführenden Gemeindeverband zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 32.200,-- (€ 2.340,07) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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