B1267/01•Verfassungsgerichtshof B1267/01
B1267/01Tribunal Constitucional27 de nov. de 2001
Verwaltungsverfahren, Berufung, Berufungsfrist
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 27.000,- (€ 1962,17) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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