B142/01•Verfassungsgerichtshof B142/01
B142/01Tribunal Constitucional27 de nov. de 2001
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 17.500,- (1.271,77 Euro) bestimmten Kosten bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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