B1564/00•Verfassungsgerichtshof B1564/00
B1564/00Tribunal Constitucional27 de nov. de 2001
Behördenzuständigkeit, Vergabewesen
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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