B21/01•Verfassungsgerichtshof B21/01
B21/01Tribunal Constitucional28 de nov. de 2001
Bezüge für Mandatare, Übergangsbestimmung, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Pensionsrecht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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