B719/01•Verfassungsgerichtshof B719/01
B719/01Tribunal Constitucional30 de nov. de 2001
Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Auslegung verfassungskonforme, Feststellungsbescheid, Refoulement-Verbot
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder infolge Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm noch in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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