B2366/00•Verfassungsgerichtshof B2366/00
B2366/00Tribunal Constitucional4 de dez. de 2001
Einkommensteuer, Belastung außergewöhnliche, Kinder, EU-Recht, Familienlastenausgleich, Unterhalt
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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