B546/00 ua•Verfassungsgerichtshof B546/00 ua
B546/00 uaTribunal Constitucional10 de dez. de 2001
Rechte subjektive öffentliche, Vergabewesen, Parteistellung Vergabewesen, VfGH / Legitimation
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 4.287,70 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.