B1331/01•Verfassungsgerichtshof B1331/01
B1331/01Tribunal Constitucional25 de fev. de 2002
Jagdrecht, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfskompetenz, Verjährung, Verwaltungsstrafrecht, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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