B137/01•Verfassungsgerichtshof B137/01
B137/01Tribunal Constitucional26 de fev. de 2002
Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte Disziplinarrecht, Verfahrensdauer überlange
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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