B764/01•Verfassungsgerichtshof B764/01
B764/01Tribunal Constitucional4 de mar. de 2002
Meinungsäußerungsfreiheit, Rundfunk, Beschwerdeverfahren, Objektivitätsgebot
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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