B1066/01•Verfassungsgerichtshof B1066/01
B1066/01Tribunal Constitucional6 de mar. de 2002
Erwerbsausübungsfreiheit, EWR, Zollrecht, VfGH / Präjudizialität
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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