B1519/01•Verfassungsgerichtshof B1519/01
B1519/01Tribunal Constitucional8 de mar. de 2002
Arbeitnehmerschutz, Arbeitsruhe, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht Richtlinie, Gewerberecht, Ladenschluß
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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