B1765/00•Verfassungsgerichtshof B1765/00
B1765/00Tribunal Constitucional13 de mar. de 2002
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 Euro bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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