B1077/00•Verfassungsgerichtshof B1077/00
B1077/00Tribunal Constitucional13 de mar. de 2002
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 1962,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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