B1859/98•Verfassungsgerichtshof B1859/98
B1859/98Tribunal Constitucional14 de mar. de 2002
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Stadt Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.339,88 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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