B519/02•Verfassungsgerichtshof B519/02
B519/02Tribunal Constitucional10 de jun. de 2002
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Anlaßfall
I. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird stattgegeben.
II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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