B1542/01•Verfassungsgerichtshof B1542/01
B1542/01Tribunal Constitucional13 de jun. de 2002
Gewerberecht, Betriebsanlagen, Nachbarrechte, Parteistellung Gewerberecht, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, Verwaltungsverfahren, Zustellung
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Parteien durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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